Kieler Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Wir können jetzt sicher sein:

Das Arbeiten mit einem radiästhetischen = strahlenfühlenden Instrument stellt keinen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz dar!

Der Sessel, auf dem der Staatsanwalt im Strafprozeß gegen mich am 17. Januar 2006 wegen „unerlaubten Vertriebes von zulassungspflichtigen, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln“ (Kolloidales Silber und Kolloidales Gold) im Gerichtssaal saß, war noch warm, als er noch am gleichen Tage ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetzes einleitete. Begründung: Ich, Edwin Blaschke, habe als „sogenannter Spiritueller Lotberater“ bei „sogenannten Lotberatungen“ – sogar per Telefon - Diagnosen gestellt, Dosierungen erstellt, Heilaussagen gemacht und Heilmaßnahmen durchgeführt, obwohl ich keine Approbation habe.

Ich schrieb dann meinem Rechtsanwalt, dem besten in ganz Kiel, meine Aussage über meine Tätigkeit. Es kam zwischenzeitlich sogar zu einer Anklageschrift mit den gleichen Begründungen wie oben. Offensichtlich aber haben meine Ausführungen den jungen, aufstrebenden, ehrgeizigen Kieler Staatsanwalt nun doch dazu veranlasst, diese „ach so schwerwiegende Anklage“, bei der er offensichtlich seiner Meinung nach die gesamte Menschheit durch meine Tätigkeit gefährdet sah und auch der Anfangsverdacht bestand, dass ich, Edwin Blaschke, sogenannten „Heilern“ die Butter vom Brot nehmen wollte, am 19. Oktober 2006 das Ermittlungsverfahren gegen mich einzustellen.

War es wirklich – wie er schreibt – „wegen Geringfügigkeit“? War es nicht eher die Gefahr, sich im Gerichtssaal bis auf die Knochen zu blamieren? Von mir, einem Kieler Aushilfs-Taxifahrer vor Augen geführt zu bekommen, dass er nicht nur sehr schlecht, sondern offensichtlich gar nicht recherchiert hatte? Dass er als sogenannter intellektueller, studierter Mensch offensichtlich nicht in der Lage war, die Zusammenhänge der Radiästhesie zu begreifen?

Die Tatsache, dass die oben genannten Anklagepunkte der Kieler Staatsanwaltschaft gegen mich offensichtlich völlig haltlos und ungerechtfertigt waren, gibt jetzt jedem Menschen, der verantwortungsvoll mit einem radiästhetischen = strahlenfühlenden Instrument sich und andere Menschen berät, die unbedingte Sicherheit, NIEMALS damit gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Bitte lesen Sie im Folgenden meine schriftliche Aussage in diesem Ermittlungsverfahren, die ich sinngemäß und nahezu wörtlich wiedergebe. Die Argumente, die ich dort vorbringe, sollten alle, die mit einem radiästhetischen Instrument arbeiten und beraten ebenfalls benutzen, denn sie sind richtig und unwiderlegbar.

Edwin Blaschke

Kiel, 05. April 2006

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

zu der mir heute zugestellten Strafanzeige möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zunächst möchte ich noch einmal erklären, wie die Radiästhesie funktioniert, obwohl das vom Staatsanwalt durchaus einmal auf meiner Homepage oder in einem Pendelbuch, erhältlich in jedem Buchladen, hätte nachgelesen werden können. Ich muss leider feststellen, dass der Staatsanwalt, wenn überhaupt, dann nur sehr schlecht recherchiert hat.

Das SPIRITUELLE LOT ist ein Instrument

das in der Hand eines erfahrenen, radiästhetisch begabten Menschen in Sekundenbruchteilen zwei einmalige, unverwechselbare Energien = zwei elektromagnetische Schwingungen miteinander vergleicht.

Harmonieren diese beiden Energien = "Passen" sie zusammen, dann reagiert das LOT positiv, es schwingt rechts herum, das bedeutet "JA!"

Stören sich diese beiden Energien, harmonieren sie nicht = "Passen" sie nicht zusammen, dann reagiert das LOT negativ, es schwingt links herum, das bedeutet "NEIN!"

Ein radiästhetisches Instrument (Lot, Pendel, Biotensor, Wünschelrute) oder das kinesiologische Austesten arbeiten nach einem unumstößlichen Naturgesetz: Alles ist Energie, Strahlung = Alles strahlt!

Ein Mensch formuliert mit seiner Handschrift eine "BITTE um den richtigen Rat, die richtige Antwort für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden". Diese Bitte ist an die spirituelle Führung, das Höhere Selbst = unseren Herrgott gerichtet. Denn - wer hat denn die wunderbaren Energien geschaffen, die es uns ermöglichen über unser SPIRITUELLES LOT genau die für uns RICHTIGEN Antworten zu erhalten?

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass auch eine mündliche Frage des Klienten - ja, sogar eine nur gedachte Frage sofort vom Lot richtig beantwortet wird. Ein gesprochenes Wort eines Menschen hat eine eigene, unverwechselbare hohe Energie, genau so wie ein Gedanke!

ICH, Edwin Blaschke, habe damit nur ganz wenig zu tun: Ich bin nur ein Medium, ich halte nur das Lot unter Beachtung aller für das "Arbeiten mit dem SPIRITUELLEN LOT" geltenden Regeln. Alle Fragen, die der Klient selbst oder die ich zielgerichtet mit dem Namen des Klienten an dessen Führung richte, werden von dessen Führung beantwortet, niemals von mir. Die Antworten, die mein Spirituelles Lot anzeigt, gebe ich lediglich an den Klienten weiter. Die Antworten bekommt der Klient von seinem Unterbewußtsein, seinem Überbewußtsein, von seiner "spirituellen Führung" = von Gott! Ich bin also nur ein „Informations-Überbringer“

Alle Fragen, die erlaubt sind, werden von dem Lot beantwortet. So auch die Frage nach einem richtigen homöopathischen Heilmittel, das dann aus einer geeigneten Liste von der Führung des Klienten erlotet wird. Die Fragen, die dann zu einer richtigen Anwendung = „Dosierung“ dieses Mittels führen, werden ebenso nicht von demjenigen beantwortet, der das Lot in seiner Hand führt, sondern von der Führung des Klienten. Ein Berater, der mit einem radiästhetischen Instrument diese Fragen klärt, braucht dazu weder eine Ausbildung noch eine Approbation.

Die Frage: „Gibt es bei dem Klienten eine Infektion?“ steht sicher nicht als verboten in irgendeinem Gesetz. Wenn die Führung des Klienten jetzt „JA!“ sagt, dann ist es durchaus legitim, einmal nachzufragen, ob es sich bei dieser Infektion um eine Bakterien-, Pilz- oder Virusinfektion handelt. Für die Gesamt-Beratung ist dies jedoch gar nicht erforderlich, es sei denn, der Klient wünscht es zu wissen. Ich meine, schon jetzt wird klar, dass jemand, der mit einem radiästhetischen Instrument Menschen berät, NIEMALS irgendetwas diagnostiziert und auch NIEMALS Empfehlungen für eine Therapie oder Dosierungen gibt und erst recht NIEMALS Heilversprechen gibt.

Wenn eine Klientin z.B. sagt, dass es in der Familie viele Krankheiten gebe und sie Angst habe, dass auch sie gefährdet sei, dann reagiert das in meiner Hand schwingende Lot sofort auf diese Aussage. Im vorliegenden Falle, als eine Kieler Kriminal-Kommissarin mich im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter dem Alias-Namen „Erika“ anrief, zeigte mein Lot ein NEIN an. Ich warf meiner Klientin dieses NEIN jetzt nicht einfach an den Kopf, sondern sagte ihr, dass sie sich von diesen Gedanken frei machen mag, denn das habe nichts mit ihr und ihrem Anliegen zu tun. Auch hier habe ICH keine Aussage gemacht, sondern habe nur die Information, die Antwort ihrer Führung weitergegeben, da sie selbst das Schwingen des Lotes in meiner Hand nicht sehen konnte.

Dabei ist es der Führung eines Menschen völlig egal, ob sich dieser Mensch Erika nennt oder in Wirklichkeit Manuela (Name für diese Darstellung geändert) heißt. Entscheidend ist die einmalige, unverwechselbare Energie, die ich in Form der Stimme der Klientin in dem Telefonhörer in meiner linken Hand halte. Bei dem „Testanruf“ von Klientin Manuela alias Erika, registrierte die Führung von Manuela selbstverständlich diesen nicht als solchen, sondern jede Frage, die diese Klientin ihrer Führung (nicht mir) stellte, wurde von ihrer Führung wahrheitsgemäß beantwortet.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle der Klientin Manuela noch einmal eindringlich sagen, dass, wenn ihre Führung sagt, dass sie zu diesem Zeitpunkt eine Infektion hatte, sie tatsächlich eine hatte. Ob sich die Klientin zu dem Zeitpunkt doch recht wohl fühlte, hat wirklich nichts zu sagen. Ich habe mittlerweile viele Menschen beraten, die seit Jahren (kann man selbstverständlich erloten) mit einer Infektion herumlaufen, ohne nennenswerte Beschwerden zu haben. Es wäre – so die Erfahrung – vielleicht auch bei Manuela nur eine Frage der Zeit gewesen, bis ggf. die ersten Symptome dieser Infektion sichtbar geworden wären.

Was ich dann über die Möglichkeiten sagte, wie man sich infizieren kann, nun, das weiß eigentlich jeder Mensch. Diese Informationen waren allgemein und bezogen sich nicht auf die Infektion von der Klientin. Auf die Frage von ihr, was das jetzt genau für eine Infektion sei, bemerkte ich richtig, dass es tatsächlich völlig egal ist. Hauptsache, durch die Energie, die beim Sprechen des Gebetes wirksam wird, werden diese Erreger entfernt. Und meine Aussage: „Es gibt jetzt keine Erreger mehr in Deinem Körper“ – ich wiederhole es gern noch einmal – habe nicht ich gemacht, sondern ich habe auch hier die Antwort der Führung von Manuela, die mein Lot anzeigte, an meine Klientin weitergegeben.

Als meine Klientin meinte, sie müsse immer dreimal nachfragen, da sie sehr kritisch und ängstlich sei, sagte ich ihr wahrheitsgemäß das weiter, was mein Lot anzeigte, nämlich, dass alle Ursachen für irgendwelche körperliche oder geistige Fehlfunktionen jetzt weg sind.

Ich begrüße die Tatsache, dass die Klientin Manuela alias Erika unser Telefongespräch aufgezeichnet hat, konnte sie doch so den exakten Wortlaut der Gebete in ihrer Aussage wiedergeben. Gerade daran kann jeder halbwegs gebildete Mensch erkennen, dass nicht ICH eine Heilmaßnahme veranlasste, sondern ich den Herrgott bat, den Klienten zu heilen. Würde ich pausenlos immer alle möglichen Erklärungen abgeben und wiederholen, dann zöge sich eine solche Beratung sehr in die Länge. Normalerweise sage ich einfach JA oder NEIN, anstatt ständig zu sagen: „Deine Führung sagt Dir über mein Spirituelles Lot JA oder NEIN.“ Bei jedem Klienten, der mich zum ersten Mal anruft, sage ich: „Diese radiästhetische Beratung mit dem Spirituellen Lot ersetzt KEINE medizinische Untersuchung, Beratung oder Behandlung. Alle Antworten, die ich an Sie weitergebe, kommen nicht von mir, sondern von Ihrer eigenen spirituellen Führung.“

Wenn ich ein Gebet spreche, in dem ich Gott bitte, einen Menschen zu heilen, eine Infektion zu entfernen oder die seiner Meinung erforderlichen geist-chirurgischen Maßnahmen mit seiner Energie durchzuführen, dann ist es richtig, wenn ich sage: „Meine Energie fließt!“, denn erst einmal muss mit meiner Energie die göttliche Energie des Gebetes aktiviert werden. In der Anlage ist das Lotblatt, das ich bei der Beratung von Klientin Manuela benutzte, beigefügt.

Deshalb mag sie ihrer Führung dankbar sein, dass sie sie zu mir geführt hat. Wenn auf die Frage: „Gibt es bei ____ destruktive Einflüsse (Fehlenergien, Fehlfunktionen usw.) in den Körpern?“ ein JA kommt und die Klientin möchte wissen, was das genau heißt, bin ich selbstverständlich in der Lage, anhand einer anatomischen Liste, in der alles, was den physischen Körper betrifft, abgedruckt ist, herauszufinden, wo diese Fehlenergien sind. Bei der Klientin waren sie laut Aussage ihrer Führung unter anderem im Zentralen Nervensystem. Das ist nicht ungewöhnlich. Bei fast jedem Klienten gibt es dort destruktive Einflüsse aller Art.

Wenn die Klientin Manuela alias Erika nach ihrer Schilderung mehrerer körperlicher Beschwerden sagt, ich habe versucht ihr „einzureden“, dass schon jetzt eine Verbesserung ihres Zustandes zu spüren sein müsste, dann ist das von ihr nicht richtig wiedergegeben. Ich sage immer dann, wenn ich mit Gebeten den Herrgott darum bat, alle destruktiven Einflüsse, die Infektion und alle Gründe für geist-chirurgische Maßnahmen bei den Klienten zu entfernen, dass jetzt, da alle Energien laut Aussage der Führung der Klienten wieder in Harmonie sind, die eigene Heilkraft auch wieder in voller Harmonie zu 100 % arbeiten kann und somit eine gute Chance besteht, dass Beschwerden sich bessern. Dies ist eine logische Schussfolgerung und sicher nicht per Gesetz verboten.

Ich betone allerdings immer, dass ich nicht sagen kann, ob das im Falle dieses Klienten auch so eintrifft. Deshalb sage ich immer zum Abschluss der Beratung: „Bitte gib dem Ganzen eine Woche Zeit, um einmal zu sehen, ob Veränderungen zum Guten, ob eine Besserung der Beschwerden eintritt. Wenn Du das Gefühl hast, es ist noch etwas im Argen, dann ruf doch einfach in einer Woche noch mal an, damit wir noch einmal alle Bereiche, alle Ebenen, alle Körper abfragen und klären, ob es da noch Fehlenergien und Disharmonien gibt. Dann werden wir den Herrgott erneut bitten, destruktive Einflüsse in Deinem Leben zu beseitigen.“

Was mache ich also bei meinen Beratungen? Ich finde auf radiästhetische = strahlenfühlende Weise heraus, ob es bei Klienten destruktive Einflüsse irgendwo in deren Leben gibt. Ich betone noch einmal, diesmal aber letztmalig, dass NIEMALS ich es bin, der dem Klienten irgendwelche Antworten gibt, dass ich lediglich die Antworten von dessen Führung, die dieser auf seine Frage oder meine zielgerichtete Frage über mein Lot erhält, an meine Klienten weitergebe.

Dann spreche ich für diesen Klienten ein Gebet, in dem ich unseren Herrgott bitte, bei dem Klienten alle destruktiven Einflüsse zu entfernen, eine Infektion zu entfernen oder erforderliche geist-chirurgische Maßnahmen durchzuführen. Ich glaube, dem Herrn Staatsanwalt wird es schwer fallen, in seinen Gesetzbüchern einen Paragraphen zu finden, der es einem Menschen verbietet, für einen anderen Menschen ein Gebet zu sprechen.

Sollte er aber die Absicht haben, so etwas zu konstruieren, wird das ungeahnte Folgen haben. Ich werde darauf bestehen: Er muss nämlich noch am Tage des Prozesses Ermittlungsverfahren einleiten gegen den Papst, alle Priester und Pastoren, die ja alle täglich bekanntlich mehrfach "unerlaubte Heilhandlungen" vornehmen, beten sie doch täglich für alle Menschen, auf dass sie heilen, es ihnen wohl ergehe und sie lange leben auf Erden.

Es wird dem Herrn Staatsanwalt nichts anderes übrig bleiben, als auch gegen seine eigene Mutter ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielleicht erinnert er sich nicht, aber es gab bestimmt viele Fälle in denen sich seine Mutter im Sinne der Anklagepunkte, die er mir vorwirft, schuldig gemacht hat. Als der Staatsanwalt noch in Pampers schlafen ging, nachts mit glühend heißem Gesicht, mit über 39 Grad Fieber nassgeschwitzt wimmernd aufwachte, da hat ihn seine Mutter bestimmt in den Arm genommen und gebetet: „Lieber Gott, bitte heile meinen Jungen. Danke!“ Das hat sie garantiert nicht nur einmal gemacht.

Dann hat sie wissentlich unrechtmäßig eine Heilaussage gemacht: „Morgen ist alles wieder gut mein Junge!“ Und um das noch zu toppen, hat sie eine unerlaubte Heilmaßnahme an einem anderen Menschen vorgenommen: Wadenwickel hat sie dem Jungen gemacht, damit das Fieber runtergeht. „Was eine Heilwirkung hat, ist automatisch ein Heilmittel oder eine Heilmaßnahme und gehört in die Hände von geschultem und autorisiertem Fachpersonal“ – waren das nicht die Worte des Staatsanwaltes und der Sachverständigen im Prozess gegen mich wegen unerlaubten Vertriebes von Kolloidalem Silber und Kolloidalem Gold, die nur mit großer Mühe von dem Gericht als zulassungspflichtige, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft werden konnten, am 17. Januar 2006?

Die Frage, ob nicht danach auch ab sofort Bananen, Zitrusfrüchte und Gemüse nur in Apotheken vertrieben werden dürfen und müssen, blieb damals unbeantwortet. Auch habe ich in einem Aldi-Laden bisher noch kein „geschultes Fachpersonal“ getroffen – jedenfalls nicht in dem Laden, in dem ich immer einkaufe. Nahrung hat Heilkraft, ist Heilung, Nahrung ist ein Heilweg! Was bitte soll das im vorigen Absatz kursiv gedruckte Gefasel?

Abschließend möchte ich feststellen:

- ich habe niemals SELBST in meinem Leben eine unerlaubte Heilmaßnahme im Sinne der Anklage an anderen Menschen vorgenommen, ich habe immer nur den Herrgott in einem Gebet darum gebeten, das für die Klienten zu tun

- ich habe niemals SELBST in meinem Leben anderen Menschen auch nur eine einzige Empfehlung für eine Heilmaßnahme oder ein Heilmittel gegeben

- ich habe niemals SELBST in meinem Leben jemals eine Dosierung von Heilmitteln an andere Menschen gegeben

- ich habe niemals in meinem Leben irgendeinem Menschen ein Heilversprechen gegeben

- ich habe niemals in meinem Leben für eine telefonische Beratung mit dem Spirituellen Lot von einem Klienten Geld genommen

Aus allen diesen Gründen fließt alles, was ich bei meiner Beratertätigkeit mit dem Spirituellen Lot tue in das folgende Urteil „Geistheilung – Heilende Hände“ des Bundesgerichtshofes ein:

Aktenzeichen: 1 BvR 784/03

Ich wäre wirklich sehr froh, wenn der Staatsanwalt die Zusammenhänge der Radiästhesie endlich erkennen und begreifen würde. Sollte er dazu doch in der Lage sein, dann gibt es nur eine Maßnahme:

Einstellung des Ermittlungsverfahrens!

Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wird es mir ein Vergnügen sein, bei meiner "Aussage zur Sache" in aller Ausführlichkeit für den Herrn Staatsanwalt eine Lotberatung im Gerichtssaal zu machen. Es wird nicht länger als 5-10 Minuten dauern. Ich hoffe, er kneift dann nicht. Auch werde ich die Grundsätze der Radiästhesie unter Mitwirkung des Verteidigers, des Richters und des Staatsanwaltes (sie werden selbst mein Lot in die Hand nehmen und Fragen von Anwesenden beantworten lassen), ausführlich demonstrieren. Sie werden die Energien, die in und bei uns vorhanden sind, selbst an der sofortigen Reaktion des schwingenden Lotes in ihren Händen wahrnehmen.

Ich werde also dem Staatsanwalt mein Lot an den Finger stecken und den Herrgott bitten, es in seiner Hand genauso schwingen zu lassen, wie in meiner Hand. Ich bin sicher, der Herrgott wird das im Sinne der Wahrheitsfindung zulassen. Ich werde dem Staatsanwalt z.B. sagen: „Stellen Sie sich vor, dass Sie jetzt der Lotberater sind und ich rufe Sie an. Wir haben kein Bildtelefon und wir können uns nicht sehen. Ich stelle jetzt unser aller Führung die Frage, die mich brennend interessiert: ‚Ist Einsteins Relativitätstheorie richtig?’“ Da niemand die Antwort eines radiästhetischen Instrumentes mit seinen Gedanken oder seinem Willen manipulieren kann, wird der Staatsanwalt zwar gewaltig geschockt sein, aber nicht umhin kommen, mir die Antwort unserer Führung LAUT zu sagen, mir diese Information weiterzugeben, da ich das Schwingen des Lotes in seiner Hand ja am Telefon nicht sehen kann: „NEIN!“

Dann werde ich den Staatsanwalt fragen: „Was erlauben Sie sich? Wie kommen Sie dazu, zu behaupten, dass die Ralativitätstheorie von dem gefeierten „Physiker des Jahrhunderts“, dem deutschen Physiker-Denkmal Albert Einstein nicht richtig ist? Wie kommen Sie dazu, die Aussagen eines Nobelpreisträgers in Frage zu stellen, zu behaupten, es gebe Energien im Universum, die 1 Million mal schneller sind als das Licht, wo doch Einstein theoretisiert, das nichts schneller sein kann als das Licht und alle Physiker das ungeprüft nachplappern? Wie bitte? Ach so, Sie haben diese Antworten nur weitergegeben, sie stammen also von unser aller Führung und nicht von Ihnen?“

Ich bin sicher, dass alle Prozessbeteiligten diese Verhandlung so schnell nicht vergessen werden und der junge, aufstrebende und ehrgeizige Staatsanwalt endlich begreift, was Radiästhesie ist und wie sie funktioniert.

Ich kann es nicht konstruieren und auch nicht beeinflussen, aber ich würde mich diebisch freuen, wenn die Führung des Staatsanwaltes dann bei seiner Lotberatung sagt, er habe eine Infektion, es gebe Gründe für geist-chirurgische Maßnahmen und auch als Regenerationsmaßnahme eine homöopathische Therapie vorschlägt. Ich bin sicher, dass es nach dieser Demonstration, bei der ich den Richter und den Verteidiger bitten werde, für den Staatsanwalt dann abschließend die entsprechenden Gebete zu sprechen, um die destruktiven Einflüsse in und bei dem Staatsanwalt aufzulösen und zu beseitigen, dass dann auch jedem noch so  „erdverbundenen“ Prozessbeteiligten klar wird, dass es "... mehr gibt zwischen Himmel und Erde ... " (Shakespeare, Hamlet) nur ein Urteil geben kann:

Freispruch!

Nach der Auffassung des Staatsanwaltes müsste er ja umgehend aufgrund der „unerlaubten Heilmaßnahmen“ von Verteidiger und Richter, ein Ermittlungsverfahren gegen diese einleiten, nicht wahr? Ich bin gespannt, wie der Richter das dann sieht! Ich hoffe, es wird gar nicht erst zu einem Prozess  kommen. Ich bin vielmehr sicher, der Staatsanwalt hat eben doch so viel Intelligenz, um die Zusammenhänge der Radiästhesie aufgrund dieser Ausführungen endlich zu begreifen. Wenn er sie nicht hätte, könnten einem dann aber wirklich „berechtigte Zweifel“ an unserem Rechtssystem und der Ausbildung unserer Rechtsgelehrten kommen.

Mein Lot sagt, dass diese meine Aussage an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden darf. Alle meine Aussagen sind absolut richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Edwin Blaschke

Zusatz geschrieben am 28. Oktober 2006: Aufgrund meiner heutigen Erfahrungen hätte ich im Falle eines Prozesses am Ende meiner "Aussage zur Sache" allen Prozessbeteiligten das Merkblatt "Die sanfte Revolution - Ein Gebet heilt alle Krankheiten" mit den Worten: "Ich gebe Ihnen jetzt das wichtigste und wertvollste, was Sie jemals in Ihrem Leben bekommen haben!" gegeben.

Um dem Staatsanwalt noch einmal nachhaltig klar zu machen, dass nicht ich diese Aussage mache, sondern unser aller Führung, hätte ich mich in die Mitte des Verhandlungssaales gestellt, und unserer Führung die Frage gestellt: "Ist die Energie dieses Gebetes in der Lage, alle Krankheiten bei Menschen und Tieren zu heilen?" Die Antwort hätten alle Anwesenden direkt am schwingenden Lot in meiner Hand ablesen können, ich hätte gar nichts sagen müssen...

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